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Sitz des Verbandes
Die wichtigsten Antworten rund um Mitgliedschaft, Beiträge und unsere Grundsätze – auf Grundlage unserer Satzung.
Der Verband faire Fachkräftegewinnung im Gesundheitswesen (VFFG) setzt sich für eine transparente, ethische und qualitätsgesicherte Vermittlung von Gesundheitsfachkräften ein. Dazu gehören Gebührenfreiheit für Kandidat:innen, verständliche Verträge, wirksame Beschwerdewege und überprüfbare Qualitätsprozesse. Unsere Arbeit richtet sich am WHO Global Code of Practice aus.
Der VFFG bündelt die Interessen seiner Mitglieder, entwickelt Leitlinien, fördert Qualifizierung und Integration und betreibt Monitoring, Audits und Forschung. Für Mitglieder bietet er zudem Schulungen und Beratung an.
Ordentliche Mitglieder können Vermittlungsunternehmen, selbst rekrutierende Organisationen und andere branchenrelevante Akteure werden.
Fördermitglieder können Verbände, Einrichtungen und Personen werden. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag, über den der Vorstand entscheidet. Mit der Antragstellung erhalten Sie den Status „Anwärter“. Die Antragstellung kostet 300 €; der Betrag wird bei Aufnahme mit dem Mitgliedsbeitrag verrechnet. Wird der Antrag nicht angenommen, werden Anwärter zum Fördermitglied.
Der Beitrag ist immer für das volle Jahr fällig – auch bei Eintritt im laufenden Jahr.
Alle Mitglieder verpflichten sich auf den verbindlichen Ethik- und Qualitätskodex. Er umfasst unter anderem ethische Rekrutierung, Gebührenfreiheit für Kandidat:innen, Transparenz, faire Verträge, Schutz vor Überbindung, kein Abwerben aus kritischen Herkunftsländern sowie Beschwerdewege und Audits.
Verstöße prüft der Ethik- und Qualitätsbeirat – ein Gremium aus fünf Expertinnen und Experten, das von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt wird. Mögliche Maßnahmen reichen von Korrekturmaßnahmen über Verwarnung und Suspendierung bis zum Ausschluss.
Ja. Mitglieder dürfen das Verbandslogo für ihre Außendarstellung nutzen. Endet die Mitgliedschaft, ist das Logo sofort aus allen Außendarstellungen zu entfernen.
Die Kündigung erfolgt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres und muss spätestens am 30. September beim Verband eingehen. Bleibt der Beitrag sechs Monate nach Fälligkeit aus, führt dies automatisch zum Ausschluss.
Die Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Ethik- und Qualitätsbeirat und die Geschäftsstelle. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und tagt mindestens einmal im Jahr – in Präsenz oder online. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.
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